| Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. - 12617/2004-07-20 Dieser Beitrag stammt aus dem Industrie-Lexikon.
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. - 11408/2004-07-09 Dieser Beitrag stammt aus dem Finanzen-Lexikon.
Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Datenbank (Informationstechnische Systeme, in denen große ...)
Das Lexikon für das Architekturwesen
Das Lexikon für die Industrie
Das Lexikon für das Informationswesen
Das Lexikon für das Finanzwesen
| | Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Rechtsformen |
Weitere Empfehlungen
|
|
|
Empfehlungen
|
Pageviews (Gesamte Datenbank) seit dem 1.4.1998:
|
Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den
Administrator Seite: http://www.omni-lexikon.de/lexikon/rechtsform.php /D4
© Copyright 1995 - 2005 gebhardt@quality.de
; Impressum,
(Letzte Änderung :
2009-10-26 --- is rs as: 2484, 0, 2484) |