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Das Omni-Lexikon

Das Omni-Lexikon ist eine Zusammenfassung mehrerer Spezial-Lexika. Derzeit sind enthalten: Die Lexika zum Qualitätswesen, Umweltschutz, zur Architektur, Finanzen, Informationstechnologie, Industrie und Aller-Welt. Letzteres ist eine Erläuterung der häufigsten Suchbegriffe deutscher Suchmaschinen.

Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

Bei der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) - häufig auch BGB-Gesellschaft genannt - handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss von Personen zur Förderung/Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Häufig werden BGB-Gesellschaften als Gelegenheitsgesellschaften durch schlüssiges Handeln gegründet, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Kartelle, Konsortien.
Der Name kommt vom BGB (Bürgerlichen GesetzBuch), in dem die Gesellschaft definiert wird.
- 11364/2004-07-09
Dieser Beitrag stammt aus dem Industrie-Lexikon.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Rechtsform, wenn mehrere Personen etwas gemeinsam unternehmen. Wegen der unbeschränkten gesamtschuldnerischen Haftung sehr riskant. Nur möglich, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird; sonst entsteht eine offene Handelsgesellschaft (OHG).
- 11096/2004-07-08
Dieser Beitrag stammt aus dem Finanzen-Lexikon.

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Alternative Schreibweisen (Synonyme): Gesellschafter, Gesellschafts

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