Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind.
Steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich sind zum Teil abweichende Definitionen möglich. - 12278/2004-07-19 Dieser Beitrag stammt aus dem Industrie-Lexikon. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. “Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschäftigt einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Dem Arbeitgeber steht gleich, wer in sonstiger Weise selbständig tätig wird. Dem Arbeitnehmer stehen andere Beschäftigte, insbesondere Beamte und in Heimarbeit Beschäftigte sowie Schüler und Studenten gleich”. (§3 Abs.4 GefStoffV) - 12277/2004-07-19 Dieser Beitrag stammt aus dem Industrie-Lexikon. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. “Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschäftigt einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Dem Arbeitgeber steht gleich, wer in sonstiger Weise selbständig tätig wird. Dem Arbeitnehmer stehen andere Beschäftigte, insbesondere Beamte und in Heimarbeit Beschäftigte sowie Schüler und Studenten gleich”. (§3 Abs.4 GefStoffV) - 2097/2003-01-09 Dieser Beitrag stammt aus dem Lexikon der quality-Datenbank. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind.
Steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich sind zum Teil abweichende Definitionen möglich. - 409/2003-01-03 Dieser Beitrag stammt aus dem Lexikon der quality-Datenbank. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Datenbank (Informationstechnische Systeme, in denen große ...)
Das Lexikon für das Architekturwesen
Das Lexikon für die Industrie
Das Lexikon für das Informationswesen
Das Lexikon für das Finanzwesen
Der Begriff Arbeitnehmer wurde im Forum erwähnt unter den Themen: | | Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Arbeitnehmers |
Weitere Empfehlungen
|
|
|
Empfehlungen
|
Pageviews (Gesamte Datenbank) seit dem 1.4.1998:
|
Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den
Administrator Seite: http://www.omni-lexikon.de/lexikon/arbeitnehmer.php /D4
© Copyright 1995 - 2005 gebhardt@quality.de
; Impressum,
(Letzte Änderung :
2009-10-26 --- is rs as: 4513, 0, 4513) |