| Bei Gründung der Aktiengesellschaft (AG) muss mindestens ein Aktionär vorhanden sein, der T€ 50 (50.000 Euro) als Grundkapital zur Anmeldung beim Handelsregister bringt. Der Aktionär haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Interne Handlungsvorschriften und -beschränkungen regelt das Aktiengesetz. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Aktien können auf die Namen der Aktionäre lauten sowie als Inhaberaktien ausgegeben werden. Sie können privat bzw. nach einem Börsengang (vgl. IPO, going public) auch öffentlich gehandelt werden. Eine Kapitalbeschaffung im Unternehmen kann durch Aktienemission erfolgen. - 12265/2004-07-19 Dieser Beitrag stammt aus dem Industrie-Lexikon. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien aufgeteilte Grundkapital beteiligt sind. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage für die Schulden der Aktiengesellschaft - 12264/2004-07-19 Dieser Beitrag stammt aus dem Industrie-Lexikon. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Bei Gründung der Aktiengesellschaft (AG) muss mindestens ein Aktionär vorhanden sein, der T€ 50 als Grundkapital zur Anmeldung beim Handelsregister bringt. Der Aktionär haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Interne Handlungsvorschriften und -beschränkungen regelt das Aktiengesetz. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Aktien können auf die Namen der Aktionäre lauten sowie als Inhaberaktien ausgegeben werden. Sie können privat bzw. nach einem Börsengang (vgl. IPO, going public) auch öffentlich gehandelt werden. Eine Kapitalbeschaffung im Unternehmen kann durch Aktienemission erfolgen. - 11303/2004-07-09 Dieser Beitrag stammt aus dem Lexikon der Umweltdatenbank. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensrechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zu einer GmbH ist das Grundkapital in Aktien zerlegt, die leichter veräußert werden können als beispielsweise Gesellschaftanteile einer GmbH.
Die Gründung einer AG ist zum Schutz potenzieller Anleger gesetzlich stark reglementiert. Es sind mindestens 5 Gründer notwendig, das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen. - 11037/2004-07-07 Dieser Beitrag stammt aus dem Finanzen-Lexikon. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien aufgeteilte Grundkapital beteiligt sind. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage für die Schulden der Aktiengesellschaft - 1734/2003-01-08 Dieser Beitrag stammt aus dem Lexikon der quality-Datenbank. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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