| Sammelbegriff für gasförmige Emissionen, die aus Feuerungs- und Produktionsanlagen sowie aus Kraftfahrzeugen, aber auch aus Böden oder Deponien austreten. Abgas im Straßenverkehr wird von allen Fahrzeugen verursacht, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden - also von jedem fahrbaren Untersatz, der nicht durch Muskelkraft, Sonnenenergie oder Elektroantrieb bewegt wird. Die Abgase - pro Liter verbrauchtem Kraftstoff rund 10 m3 - enthalten Schadstoffe, wie z.B. Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe, Ruß und Schwermetalle. Da sie umwelt- und gesundheitsschädlich sind, wurden bestimmte Abgasgrenzwerte eingeführt. Diese wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach verschärft und werden auch weiterhin abgesenkt. Für die Betriebszulassung neuer Fahrzeugtypen ist außerdem ein Abgasprüfverfahren vorgeschrieben, das wie die Abgasuntersuchung (AU) von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird. Zu den technischen Möglichkeiten, den Ausstoß von Schadstoffen zu verringern, zählen der geregelte Drei-Wege-Katalysator, der ungeregelte Katalysator, der Oxidations-Katalysator, der Rußfilter, die Abgasrückführung, die Änderung der Motorkonstruktionen (Mager-Mix-Motor), das Motor-Management (z.B. elektronische Kennfeldzündung) und die Änderung der Kraftstoffzusammensetzung. - 241/2003-01-02 Dieser Beitrag stammt aus dem Lexikon der Umweltdatenbank. Oder schreiben Sie eine Ergänzung, Korrektur oder einen Kommentar. Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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